Investitionsförderung „Digital Jetzt“

Antragsstellungstool für neues Förderprogramm freigegeben, und nach wenigen Tagen schon überlastet

Gute Nachrichten gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe mit 3 bis maximal 499 Mitarbeitern, die ihren Betrieb digitalisieren möchten, denen dafür aber die Mittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen:

Das Antragsstellungstool für das neue Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde am 07.09.20 freigeschaltet.

Insgesamt stehen 203 Mio. Euro bis zum Jahr 2023 als Fördermittel zur Verfügung, bis zum Jahresende 2020 können davon noch 40 Mio. Euro bewilligt werden. Dass das Thema Digitalisierung bei vielen Unternehmen nun priorisiert wird, zeigt der Ansturm auf das Portal und das Antragstool in den ersten Tagen – derzeit „pausiert“ das Tool nämlich aufgrund von Überlastung bereits. Unternehmen können ihren Antrag zwar noch vorbereiten, aber vorübergehend nicht mehr einreichen.

Was wird hier denn nun eigentlich gefördert, dass es sich solcher Beliebtheit erfreut? Eine Kurzbeschreibung:
Unternehmen, die entweder in digitale Technologien (insbesondere in Hard- oder Software zur Förderung der internen und externen Vernetzung) und/oder in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien investieren möchten, können online einen Antrag auf Bezuschussung ihres Projektes stellen. Wird diese bewilligt, kann sich das Unternehmen über bis zu 70% der Investitionssumme freuen. Der Zuschuss für Unternehmen in wirtschaftsschwächeren Regionen, wie z.B. dem Ruhrgebiet oder Ostdeutschland, ist etwas höher als der für Unternehmen in wirtschaftsstarken Teilen Deutschlands. Der maximale Förderbetrag je Unternehmen liegt landesweit bei 50.000,-.

Ziel des Förderprogramms ist grundlegend, die digitale Transformation in deutschen Unternehmen – und hier vor allem im Mittelstand – voranzubringen. Voraussetzung ist daher auch, dass das Unternehmen zumindest eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat und die Investition dort getätigt werden sollen. Bei Antragstellung muss ein detaillierter Digitalisierungsplan vorliegen. Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben. Die Umsetzung muss nach der Bewilligung allerdings zeitnah – innerhalb von 12 Monaten – erfolgen. Über die Verwendung der in Anspruch genommenen Fördermittel ist ein Nachweis vorzulegen.

Der zugrundeliegende Plan des Ministeriums ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen und ihnen eine Grundlage für die Ausschöpfung wirtschaftlicher Potenziale der Digitalisierung zu geben. Ferner erhofft man sich auch, durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern flächendeckend eine höhere Akzeptanz und das Erkennen von Chancen der Digitalisierung in Unternehmen, aber auch einfach in der Bevölkerung zu erreichen.

Sollte das Know-how für die Digitalisierung im Unternehmen nicht vorhanden sein, gibt es eine weitere gute Nachricht: Digital Jetzt ist auch mit dem Förderprogramm Go Digital kombinierbar. Mit letzterem unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium bereits seit einiger Zeit Digitalisierungsprojekte von KMUs in etwas anderer Form. Geförderte Unternehmen können sich bei der Umsetzung ihres digitalen Projektes in den Bereichen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ oder „IT-Sicherheit“ einen vom BMWi autorisierten Berater an die Seite stellen und einen großen Teil der Kosten für diesen als Zuschuss erstattet bekommen. Ein bereits zertifizierter Berater und perfekter Partner aufgrund von über 20 Jahren Erfahrung mit Digitalisierungsprojekten, ist die K3 Innovationen GmbH, Full-Service-Digitalagentur mit Sitz Düren und Hamburg.

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